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In Friedberg werden in allen Lebensbereichen die Grundsätze des geringst möglichen Energieeinsatzes bei einem höchst möglichen Anteil erneuerbarer Energien berücksichtigt.
1. Gewerbliche und private Baumaßnahmen werden unter den Gesichtspunkten der geringst möglichen Eingriffe in Umwelt und Natur, des geringst möglichen Verbrauches von fossiler Energie und höchstmöglichen Anteils erneuerbarer Energien durchgeführt. Öffentliche Institutionen zeigen (z. B. bei Bauvorhaben, Heizungsanlagen und Ausstattung von Fuhrparks) Vorbildwirkung.
2. Bei der Planung neuer Baugebiete werden Maßnahmen zum Klimaschutz in Form von Energiekonzepten („energiegerechte Bebauung“) ausgearbeitet und entsprechende Techniken integriert. Die Bauvorschriften der Stadt lassen Spielraum für den Einsatz regenerativer Energietechniken und fördern diese. Die Stadt informiert Bauinteressierte über aktuelle Landes-, Bundes-, und EU-Fördermittel. Das Stadtbauamt und das Kreisbauamt sind vernetzt.
3. Die Stadt leistet aktive Informations- und Motivationsarbeit gegenüber privaten und gewerblichen Verbrauchern wie z. B. durch
- Einrichtung einer marktunabhängigen Energieberatung
- Durchführung gezielter Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
- Unterstützung von Maßnahmen zur Reduzierung des Ausstoßes von CO2 bis hin zur Auflage eigener Förderprogramme
- Die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister leisten kostenfreie Energieberatung.
4. Die Belastung und der Verbrauch natürlicher Ressourcen werden so gering wie möglich gehalten. Die Verschmutzung von Luft und Wasser, die Belastung durch Strahlung und Lärm sind auf dem geringst möglichen Niveau.
5. Güter mit günstiger Ökobilanz werden bevorzugt produziert und verbraucht.
6. Die Stadt Friedberg nutzt sinnvolle Möglichkeiten, die von ihr benötigte Energiemenge selbst zu produzieren.
7. Praktikable Wiederverwendungs- und Verwertungsmöglichkeiten werden eingesetzt. Die Abfallmenge wird stetig reduziert.
8. Bei allen vorgenannten Punkten wird berücksichtigt, dass die Wirtschaftlichkeit Voraussetzung für die Umsetzung ist und entsprechend gefördert und vorangetrieben wird. Wirtschaftlichkeit ist dabei definiert als langfristige und nachhaltige Wirtschaftlichkeit, die auch die Interessen der nachfolgenden Generationen berücksichtigt.
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