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Mehr als 80 % der 50,2 qkm großen Gemarkung Friedberg sind landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald und Gewässer. Mit diesem kostbaren Gut gehen Politik und Privatpersonen im Sinne der Nachhaltigkeit verantwortungsbewusst und nach dem Prinzip der Eingriffsminimierung um. Die Erhaltung der natürlichen Grundlagen und der biologischen Vielfalt wird als die Voraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung und des Wohlergehens aller Menschen betrachtet.
Wald
1. Die Aufgabe der Forstwirtschaft besteht in der Wahrung der Funktion der Wälder (wirtschaftliche Nutzung, Gewässer-, Klima- und Bodenschutz, Erholung, biologische Vielfalt usw.), ihres Schutzes und ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung.
2. In den Wäldern werden heimische, standortgerechte Haupt- und Nebenbaumarten bei der Baumartenwahl bevorzugt. Die Altholzphasen der Waldökosysteme werden durch späteren Einschlag verlängert. Auf Kahlschläge wird verzichtet, wenn dadurch eine der o. g. Funktionen beeinträchtigt wird. Sonderbiotope im Wald werden erhalten, nach standörtlichen Gegebenheiten neu geschaffen und durch gezielte Bestandsbehandlung vernetzt. Ökosystemfremde Stoffe (z. B. Ölprodukte) werden reduziert; Pestizide werden vermieden. Altholzinseln werden ausgewiesen. Historische Nutzungsformen, z. B. Niederwald, werden erhalten und gepflegt.
Landwirtschaft
3. Die Ernährung der Bevölkerung ist durch eine leistungsfähige örtliche Landwirtschaft auf Grundlage nachhaltiger und umweltverträglicher Betriebssysteme und Produktionsbedingungen sichergestellt. Die Landwirtschaft trägt zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
4. Die Fruchtbarkeit der Äcker wird durch sachgemäße Bewirtschaftung nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenbaus (sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau) erhalten. Ökologischer Landbau wird begrüßt. Auf den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft sollte verzichtet werden. Die Ergebnisse des Pilotprojektes „Gewässerschonende Landbewirtschaftung“ werden umgesetzt. Bei der Anlage von Feldfutterflächen für viehhaltende Betriebe werden Luzerne und Klee bevorzugt. Graswege und Feldraine werden soweit möglich als Strukturelemente erhalten; dort wird auf den Einsatz von Agrochemikalien verzichtet. Bereits überackerte Wege werden wiederhergestellt. Auf das Abflämmen abgeernteter Felder wird verzichtet.
5. Das Grünland wird in seiner Vielfalt durch extensive Nutzung mit dafür ausreichender Mahd und angepasster Düngung oder entsprechender Beweidung erhalten. Entsprechende Viehhaltung wird gefördert. Die Nutzung von brachgefallenen Flächen, z. B. in Form von Beweidung (insbesondere, wenn durch „Bewirtschaftungshindernisse“, z. B. Bäume, Maschinen nicht mehr eingesetzt werden können) wird wieder aufgenommen. Es wird die derzeitige Flächenausdehnung erhalten, wenn möglich erweitert. Grünland wird nicht mehr in Acker umgewandelt.
6. Die Regional- und Direktvermarktung aller landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird gefördert.
Gewässer
7. Die Ressource Wasser wird als unverzichtbare Lebensgrundlage in Menge und Güte und in Wahrung ihrer vielfältigen ökologischen Funktionen verantwortlich genutzt. Einer überhöhten Grundwasserförderung wird durch Nutzung von Oberflächenwasser als Brauchwasser entgegengewirkt. Die Verwendung des Niederschlagswassers vor Ort hat Vorrang vor schnellem Abfluss.
8. Die Lebensräume der Fließgewässer werden durch Verbesserung der Wassergüte (z. B. durch Verminderung des Stoffeintrages), der Gewässerstruktur (z. B. Beschaffenheit des Bachbettes, des Ufers, des Bewuchses) und Gewährleistung der natürlichen Wasserführung erhalten. Das Gleiche gilt für die Stillgewässerlebensräume, wobei der natürliche Wasserhaushalt gewährleistet wird. Auf das Ausbringen nicht heimischer Tier- und Pflanzenarten wird verzichtet.
Sonstiges
9. Bestehende Hecken und Feldgehölze werden durch schonenden Umgang und sachgerechte Pflege erhalten. Sie werden in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten (in Absprache mit den Landwirten) zur Anhebung des ökologischen und landschaftsästhetischen Wertes und zum Wohle der Landwirtschaft (Verminderung von Erosion, Nützlingsförderung usw.) neu angelegt. Alleen und Einzelbäume werden durch sachgerechte Maßnahmen erhalten. Abgängige Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt, um die Nachhaltigkeit zu sichern. Gefährdungsursachen (z. B. Streusalz) werden minimiert.
10. Die Anlage von Streuobstwiesen mit hochstämmigen Obstbäumen wird gefördert. Auf Düngung und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel wird verzichtet, außer im Erwerbsobstanbau. Ein kleinräumiges Nutzungsmosaik mit vielen Kleinstrukturen wird erhalten bzw. neu geschaffen.
11. Hohlwege werden offen gehalten und gepflegt. Sie sind grundgereinigt.
12. Jede/-r Bürger/-in sieht sich verpflichtet, die Landschaft sauber zu halten.
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